Personenkreis

Unser Berufsbildungsbereich dient der Förderung von psychisch erkrankten Menschen, die z.B.  nach einer RPK–Maßnahme, nicht in eine Ausbildung oder an einen Arbeitsplatz vermittelt werden konnten. In diesem Bereich wird  maximal 2 weitere Jahre gefördert, um ihre Kompetenzen erhöhen zu können.

Der Bereich steht auch Interessenten zur Verfügung, die aus dem Landkreis Waldshut kommen, ohne vorher eine Maßnahme im Reha-Zentrum absolviert zu haben und für die eine Kostenzusage der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung vorliegt.

Für den Berufsbildungsbereich sind die Agenturen für Arbeit und die deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständige Kostenträger. Der Berufsbildungsbereich wird in der Regel ein Jahr, nach weiterer Prüfung auch ein zweites Jahr genehmigt.

Der Arbeitsbereich wird in Baden-Württemberg vom zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger, in anderen Bundesländern auch vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe gewährt. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der gewöhnliche Aufenthaltsort vor der beantragten Maßnahme.